Kommentar: Warum das Werbeverbot für Abtreibungen faschistisch ist

Paragraph 219a ist ein Problem - unter anderem wegen des Frauenbildes, das ihm zugrunde liegt. Foto: Julio César Velásquez Mejía at Pixabay.

Ein Kommentar von Jona Dashurie

Es ist der 26. Mai 1933. Die NSDAP ist an der Macht. Und neben einer Reihe an neuen Gesetzen wird auch Paragraph 218, der Abtreibungen bisher gesetzlich regelte, streng verschärft. Unter anderem wurde die Todesstrafe für Fremdabtreibungen an für die Nationalsozialist:innen "rassisch reinen" Frauen erlassen, aber auch der Paragraph 219a tritt in Kraft: Er besagt, dass für Abtreibungen nicht geworben werden darf.

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